Lt. Den Technischen Richtlinien Vorbeugenden Brandschutz TRVB F128 ist es vorgeschrieben, Wandhydranten (nasse Steigleitungen) jährlich bzw. vierjährlich von einer befugten Prüfstelle überprüfen zu lassen.
Der wesentliche Unterschied dieser beiden Prüfungen besteht darin, dass bei der vierjährlichen Überprüfung die Schläuche einer 10-minütigen Dichtprobe mit 12 bar ausgesetzt werden müssen.