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Jährliche und vierjährliche
Überprüfung von Wandhydranten

Lt. Den Technischen Richtlinien Vorbeugenden Brandschutz TRVB F128 ist es vorgeschrieben, Wandhydranten (nasse Steigleitungen) jährlich bzw. vierjährlich von einer befugten Prüfstelle überprüfen zu lassen.

Der wesentliche Unterschied dieser beiden Prüfungen besteht darin, dass bei der vierjährlichen Überprüfung die Schläuche einer 10-minütigen Dichtprobe mit 12 bar ausgesetzt werden müssen.

Weiters müssen z.B. folgende Punkte der TRVB 128 beachtet werden:

  • Zugänglichkeit zu den einzelnen Wandhydranten
  • Vollständige Beschriftung
  • Dichtheit aller angeschlossenen Einrichtungen
  • Prüfung der einwandfreien Bedienbarkeit durch probeweises Betätigen

Beide Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und müssen von dem jeweiligen Prüfer und zusätzlich vom Betreiber unterschrieben werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben!


 


 
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